Kinder - und Jugendschutzkonzept

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Turnverein Mundelsheim

Version 1.0
Turnverein Mundelsheim e. V.
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Projektgruppe KiSchKo:

  • Mirjam Fischer
  • Dorothee Kienzle
  • Claudia Urban
  • Albrecht Schaaf
  • Ina-Maria Bürkle
  • Thomas Tränkle
  • Ralf Kienzle

Inhaltsverzeichnis

1. Unsere Vision

Kinder und Jugendliche finden beim Turnverein Mundelsheim "emotionale Geborgenheit" – alle sollen sich bei uns wohlfühlen.

Wir leiten unsere Vision des KiSchKo vom Werteleitbild des TV Mundelsheim e. V. ab,
gemäß unserem Leitmotto: „Gemeinsam statt einsam“. Zudem findet der Ehrenkodex des
WLSB und WSJ darin Einklang.

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2. Historie des TVM KiSchKo

Nach dem Aufruf von Vorstand Thomas Tränkle im Jahr 2019 entstand ein Dreierteam, bestehend aus Mirjam, Claudia und Thomas, welches sich am 26.02.2020 das erste Mal zusammensetzte.

Das Team kam zu dem Fazit, dass das geplante Projekt den Namen „Kinder- und Jugendschutzkonzept“ – kurz KiSchKo - bekommen soll. Es geht letztlich nicht nur um den Schutz der Kinder, sondern auch um den Schutz der Jugendlichen. Es wurden coronabedingt nicht nur Präsenztermine, sondern auch mehrere Online-Besprechungen abgehalten, um das Projekt KiSchKo voranzutreiben.

Schnell war klar, dass die Jugendlichen mit ins Boot genommen werden sollen und folglich Partizipation/Teilhabe gelebt werden soll.
Daraufhin fand im September 2020 ein Treffen mit den Mädels vom Handball und im Oktober eines mit den Jungs vom Tischtennis statt.

Im Oktober 2020 sind Ina-Maria und Ralf der Projektgruppe beigetreten.

Im Dialog mit den Jugendlichen wurde deutlich, dass es definitiv Sinn macht, solch ein Konzept auf die Beine zu stellen. Wir erarbeiteten gemeinsam, dass das Konzept folgende Punkte beinhalten soll:
1. zwei offizielle Ansprechpersonen
2. Handlungsleitfaden
3. eine E-Mail-Kontaktstelle

Die Befragungsergebnisse mit den Jugendlichen decken sich zudem mit einem kürzlich
danach erschienen Zeitungsartikel. Es handelt davon, dass Cybermobbing immer mehr
zunimmt und von außen nur bedingt steuerbar und beeinflussbar ist.

In weiteren Sitzungen wurde 2020/2021 der Handlungsleitfaden erarbeitet. Mit Dorothee und Albrecht konnte das KiSchKo Team im Sommer 2021 um zwei weitere Teilnehmer erweitert werden.

Anfang Januar 2022 wurde das KiSchKo den Kinder- und Jugendbetreuern vorgestellt. Im April 2022 wurde das KiSchKo in der Mitgliederversammlung vorgestellt und implementiert.

Quelle: Marbacher Zeitung Donnerstag, 03.12.2020

In weiteren Sitzungen wurde 2020/2021 der Handlungsleitfaden erarbeitet. Mit Dorothee und Albrecht konnte das KiSchKo Team im Sommer 2021 um zwei weitere Teilnehmer erweitert werden.


Anfang Januar 2022 wurde das KiSchKo den Kinder- und Jugendbetreuern vorgestellt.
Im April 2022 wurde das KiSchKo in der Mitgliederversammlung vorgestellt und implementiert.

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3. Rahmen einer Kindes- und Jugendwohlgefährdung

3.1. Nach § 8a SGB VIII:

Das Kindes- und Jugendwohl wird anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Wie wird in der Familie trotz Scheidung die Beziehung gelebt und gestaltet?
  • generelle Bindungen des Kindes
  • Selbstwirksamkeit des Kindes
  • stabile Erziehungsverhältnissen
  • konstruktive Elternbeziehung

Jedes Kind/Jugendlicher hat ein Recht auf:

  • Achtung seiner Menschenwürde
  • Leben und körperliche Unversehrtheit
  • freie Entfaltung seiner Persönlichkeit

Eine Kindes- und Jugendwohlgefährdung liegt dann vor:

  • Missbrauch der elterlichen Sorge
  • Vernachlässigung der Schutzbefohlenen
  • unverschuldetes Elternversagen
  • wenn Dritte sich gegenüber dem Schutzbefohlenen missbräuchlich verhalten

3.2. Wann und wie eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, wird nach § 1666 Abs. 1 BGB definiert:

  • Gefährdung des körperlichen Wohls
  • Gefährdung des geistigen Wohls
  • Gefährdung des seelischen Wohls
  • Gefährdung des Vermögens

Ein Eingriff in das Erziehungsrecht ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie bei der Kindeswohlgefährdung. Es muss beachtet werden, dass die Auslegung dieser Gefährdung immer bei der Rechtsprechung liegt. Für die Praxis bedeutet das, dass immer individuell geprüft werden muss, ob und in welchem Ausmaß eine Kindes- und Jugendwohlgefährdung vorliegt.

3.3. Arten der Kindes- und Jugendwohlgefährdung

Unter sozialwissenschaftlichen Gesichtspunkten werden Kindes- und Jugendwohlgefährdung anhand der sogenannten „Trias“ beurteilt:

  • Vernachlässigung
  • Misshandlung
  • sexueller Missbrauch

Eine Vernachlässigung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden:

  • körperlich
  • emotional
  • erzieherisch/entwicklungsbezogen

Eine Vernachlässigung ist gegeben, wenn Personensorgeberechtigte wiederholt ihrer Pflicht gegenüber dem Schutzbefohlenen zum fürsorglichen Handeln nicht nachkommen. Dies kann zum Fazit führen, dass sich psychische und/oder physische Beeinträchtigungen in der Entwicklung ergeben.

Misshandlungen sind in zwei Kategorien unterteilt:

  • psychische Misshandlung
  • physische Misshandlung

Eine psychische Misshandlung ist gegeben, wenn dem Schutzbefohlenen das Gefühl der Unbeliebtheit, Wertlosigkeit oder Fehlerhaftigkeit vermittelt wird.

Physischen Misshandlungen beinhaltet körperlicher Zwang oder körperlichen Gewalt gegenüber dem Schutzbefohlenen.
Als sexueller Missbrauch wird es angesehen, wenn Schutzbefohlene mit unangemessenen sexuellen Handlungen konfrontiert sind.

3.4. Bundeskinderschutzgesetz:

Am 1. Januar 2012 trat das Bundeschutzgesetz in Kraft. Dieses regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Außerdem stärkt es alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.
Das Gesetzt regelt zudem noch, dass bei einer hauptamtlichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen wird, ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde diese Verpflichtung auch auf die ehren- und nebenamtlichen Tätigen ausgeweitet. Dadurch werden Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe besser geschützt.

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4. Handlungsleitfaden

Generell gilt:

„Der Turnverein Mundelsheim und alle Beteiligten setzen KiSchKo mit bestem Wissen und Gewissen um. Dennoch kann nicht alles verhindert, durchschaut oder jeder „gerettet“ werden.“

4.1. Die Vorstandsebene ist dafür verantwortlich, dass:

  • der Verein regelmäßig eine Schulung über Kindes- und Jugendwohlgefährdung anbietet,
  • polizeiliche Führungszeugnisse vorliegen,
  • die Schweigepflicht einzuhalten ist;

4.2. Die Ehrenamtsebene ist dafür verantwortlich, dass:

  • Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Ausschuss, Vorstandschaft regelmäßig Fortbildungen besuchen,
  • die Schweigepflicht einzuhalten ist;

4.3. Bei Verdacht einer Kindes- oder Jugendwohlgefährdung:

  • wenden sich Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Ausschuss, Vorstandschaft an die offiziellen Ansprechpartner,
  • die Schweigepflicht einzuhalten ist;

4.4. Offizielle KiSchKo Ansprechpersonen

  • Mirjam Fischer
  • Claudia Urban
  • Diese stimmen sich im Bedarfsfall ab mit:
    Dorothee Kienzle und Albrecht Schaaf.
  • Bevor eine offizielle Meldung gemacht wird, findet eine gemeinsame Fallbesprechung mit dem Vorstand statt.
  • Offizielle Fortbildungen werden besucht.
  • Es gibt regelmäßige Vorstellung in Kinder- und Jugendgruppen.
  • Die Schweigepflicht ist einzuhalten.

4.5. E-Mail

4.6. Betroffene/Hilfesuchende

Welche Möglichkeiten hast du als Betroffener dir im Verein Unterstützung zu holen?

  • Nimm Kontakt mit deinem Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Ausschuss, Vorstandschaft auf.
  • Nimm Kontakt mit den offiziellen KiSchKo Ansprechpersonen auf.
  • Seelsorgetelefonkontakt (Kontakt siehe Anhang)
  • Beratungsstellen wie Caritas, EVA/Diakonie, psychologische Beratungsstelle LA (Kontakt siehe Anhang)
  • Offene Sprechstunde Jugendamt (Kontakt siehe Anhang)
  • Notfallmeldung Jugendamt (Kontakt siehe Anhang)

4.7. Grafische Darstellung

Diagramm KiSchKo
Diagramm KiSchKo
Ansprechpartner KiSchKo
Ansprechpartner KiSchKo

Generell gilt:

Wird das KiSchKo missbräuchlich genutzt und/oder Unwahrheiten über andere verbreitet, wird dies zur Anzeige gebracht!

Qualitätsmanagement
Die KiSchKo Projektgruppe trifft sich weiterhin regelmäßig.

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5. Anhang

5.1. Werteleitbild des TVM:

Siehe Wertebild

5.2. Ehrenkodex des TVM (abgeleitet vom WLSB und WSJ)

Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.

Ehrenkodex des TVM

5.3. Kontaktdaten offizieller Ämter

5.3.1. Zentrale Rufnummer zuständiger ASD Ludwigsburg

Tel.: 07141 144-2042

Wochentag Zeiten
Montag, Dienstag, mittwoch, Freitag 8:30 Uhr bis12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

5.3.2. Psychologische Beratungsstelle des Landkreises Ludwigsburg für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kreishaus Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-2529
Fax 07141 144-59416
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5.3.3. IEFs - Zugelassene „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (IEF) im Landkreis Ludwigsburg

Seit dem 01.01.2012 haben alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, gegenüber dem örtlichen Jugendhilfeträger einen Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (IEF). Die Kolleginnen und Kollegen stehen bei Beratungsbedarf jeglichem Fachpersonal im Landkreis Ludwigsburg, das mit Kindern und Jugendlichen arbeitet (z. B. Schule, Gesundheits-wesen, Vereine, Beratungsstellen) zur Verfügung, sofern keine eigene IEF vorhanden ist.
Nachfolgend aufgeführte Personen sind berechtigt, als insoweit erfahrene Fachkräfte für den Landkreis Ludwigsburg tätig zu sein. Diese Liste ist vorerst abschließend. Die genannten IEF erfüllen alle vom Sozialdezernat festgelegten Anforderungen.

Die stets aktuelle Liste der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ finden Sie auch unter
www.landkreis-ludwigsburg.de/de/soziales-jugend-familie/kinder-jugendliche/koordination-kinderschutz/
Bielesch, Barbara (Dipl. Sozialpädagogin; Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe)
Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe,
Gartenstraße 15, 71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 925610 oder 0176 10244185
Fax: 07141 925631
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung

Braun, Andrea (Dipl. Pädagogin; Evangelische Jugendhilfe Hochdorf)
Evangelische Jugendhilfe Hochdorf,
Schulweg 3, 71686 Remseck
Tel.: 07146 87303-46 oder -0
Fax: 07146 8730330
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Heinzel, Karin (Dipl. Sozialpädagogin; Diakonie- und Sozialstation Ludwigburg)
Diakonie- und Sozialstation,
Karlstraße 24, 71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 9542830
Fax: 07141 9542840
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Hirsch, Bernhard (Dipl. Sozialpädagoge; Caritas-Zentrum Ludwigsburg)
Caritasverband Ludwigsburg, Psychologische Familien- und Lebensberatungsstelle,
Parkstraße 34, 71642 Ludwigsburg
Tel.: 07141 2520730
Fax: 07141 2520739
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Jacobs, Valentin (Psychologe (M.Sc.); Caritas-Zentrum Ludwigsburg)
Caritasverband Ludwigsburg, Psychologische Familien- und Lebensberatungsstelle,
Parkstraße 34, 71642 Ludwigsburg
Tel.: 07141 2520730
Fax: 07141 2520739
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Silberdistel e. V. Ludwigsburg
Beratungsstelle Silberdistel,
Myliusstraße 2a, 71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 68871 90
Fax: 07141 6887193
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
Schwerpunktthema: sexueller Missbrauch/sexualisierte Gewalt
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Kapp, Wolfgang (Dipl. Sozialpädagoge; Jugendhilfe Hochdorf)
Jugendhilfe Hochdorf,
Schulweg 3, 71686 Remseck
Tel.: 07146 87303-29 oder -0
Fax: 07146 8730330
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Karle, Elke (Dipl. Sozialpädagogin; Silberdistel e.V. Ludwigsburg)
Beratungsstelle Silberdistel,
Myliusstraße 2a, 71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 6887190
Fax: 07141 6887193
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
Schwerpunktthema: sexueller Missbrauch/sexualisierte Gewalt
bevorzugte Beratungstage: Mo, Di, Do nach Vereinbarung

Köder, Steven (Dipl. Sozial- und Religionspädagoge; Jugendhilfe Korntal)
Jugendhilfe Korntal,
Zuffenhauser Straße 24, 70825 Korntal-Münchingen
Telefon: 0151 16264009
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte (außer Besigheim)
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Neuhäuser, Gabriele (Sozialpädagogin; Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe)
SopHiE Besigheim,
Kirchstraße 32, 74354 Besigheim
Telefon: 07143 831413 oder 0176 16910043
Fax: 07143 8334933
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: Sachsenheim, Bottwartal, nördlicher Landkreis
bevorzugte Beratungstage: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag nach Vereinbarung

Weeber, Jochen (Dipl. Sozialpädagoge; Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg)
Diakonie- und Sozialstation,
Karlstraße 24, 71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 9542830
Fax: 07141 9542840
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: nördlicher und westlicher Landkreis, Großraum Vaihingen
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Weiß, Franziska (Sozialpädagogin (B.A.); Diakonie- und Sozialstation Ludwigsburg)
Diakonie- und Sozialstation,
Karlstraße 24, 71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 9542830
Fax: 07141 9542840
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örtlicher Beratungsschwerpunkt: alle Orte
bevorzugte Beratungstage: Montag bis Freitag nach Vereinbarung

5.3.4. Telefonnummern für Betroffene

Kinder- und Jugendtelefon: 11 61 11 oder 0800 – 111 0 333
Elterntelefon: 0800 – 111 0 550
Siehe auch:
www.nummergegenkummer.de
www.kinderschutzbund-bw.de/kinder-undJugendtelefon/www.dksb.de/de/startseite/

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