Mitgliedschaft


Mitglieder

  1. Für die Aufnahme als Mitglied im Verein bedarf es eines schriftlichen bzw. digitalen online Antrags. Angehörige des Vereins im Alter von 14 bis 18 Jahren gelten als Jugendliche. Die unter 14 Jahre alten Angehörigen des Vereins sind Kinder. Sie werden in Jugend- und Kinderabteilungen zusammengefasst.

     

  2. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Zustimmung des Vereinsvorstandes. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört. Ehrungen erfolgen auf Grundlage der Ehrenordnung des TV Mundelsheim e. V.

     

  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
     a. durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Kalenderjahres erfolgen kann.
     b. durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss kann nur durch den Vorstand beschlossen werden,
               1. wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge für eine Zeit von mindestens sechs Monate im Rückstand ist
               2. bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzungen oder die Satzungen des WLSB oder eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört
               3. wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereines oder eines Verbandes, dem der Verein angeschlossen ist, durch. 

                  Äußerungen oder Handlungen herabsetzt. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem                             Mitglied nur ein Berufungsrecht an die Mitgliederversammlung zu. Für Jugendliche gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
               4. durch Tod des Mitglieds

Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Mitglieder, die aus finanziellen Gründen zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nicht in der Lage sind, können durch den Vorstand ganz oder teilweise befreit werden. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.

  1. Die Beitragspflicht der Jugendlichen und Kinder wird durch den Vorstand geregelt.

     

  2. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Fälligkeit an den Verein zu bezahlen bzw. wird bei vorliegender Ermächtigung vom Konto des Mitglieds eingezogen. Bei Beiträgen, die nicht spätestens einen Monat nach Fälligkeit bezahlt sind, kann eine Mahngebühr erhoben werden. Ihre Höhe wird vom Vorstand festgesetzt.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind wie folgt gegliedert:

 

Mitgliedschaft

Beschreibung

Beitrag
ab 2023

Einzelbeitrag

Mitgliedschaft für Erwachsene Personen ab 18 Jahre

80,- €

Einzelbeitrag Senioren

Mitgliedschaft für Erwachsene Personen ab 65 Jahre

35,- €

Ehepaare

Mitgliedschaft für Erwachsene Ehepaare ab 18 Jahre

120,- €

Familienbeitrag

Mitgliedschaft für Familien
(zwei Elternteile inkl. aller Kinder unter 18 Jahre)

130,- €

Schüler/ Studenten ab 18 Jahre

Mitgliedschaft für Schüler oder Studenten ab 18 Jahre

50,- €

Kinder/ Jugendliche 4 - 18 Jahre

Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 18 Jahre
(Angehörige des Vereins, Mitgliedschaft erst ab 18 Jahre möglich)

40,- €

2. Kind

zweites Kind oder Jugendlicher aus der Familie
(Angehörige des Vereins)

30,- €

3. und jedes weitere Kind

drittes und jedes weitere Kind oder weiterer Jugendlicher aus der Familie
(Angehörige des Vereins)

20,- €

Kinder bis 3 Jahre

Kinder bis zum einschließlich 3. Lebensjahr sind für das Eltern-Kind-Turnen beitragsfrei, aber werden bei Antragstellung mit erfasst.
(Mitgliedschaft mind. eines Elternteils notwendig)

frei